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Winterreifenpflicht bei Roller / Motorrad

01.12.2023

IfZ-WochenendCheck, Ausgabe 339*

Nicht wenige Halterinnen und Halter von Pkw sind der Meinung, in Deutschland gebe es eine allgemeine Winterreifenpflicht. Dem ist nicht so. Laut Straßenverkehrsordnung gilt nur eine situative Pflicht. Das bedeutet, dass man bei winterlichen Straßenverhältnissen, (Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte, Glatteis) nur mit Winterreifen fahren darf. Abseits solcher Straßenverhältnisse sind also auch in den Wintermonaten Fahrten mit Sommerreifen möglich.

Ebenfalls nicht wenige Halterinnen und Halter von Motorrädern können nicht genau sagen, was für motorisierte Zweiräder diesbezüglich bei Winterwetter vorgeschrieben ist.

Fakt ist, obige situative Winterreifenpflicht gilt schon seit einigen Jahren nicht mehr für einspurige Kraftfahrzeuge. Genauer gesagt macht der Gesetzgeber keine Vorgaben, wie ein Motorrad oder Roller bei winterlichen Bedingungen bereift sein muss. Das liegt auch daran, dass es keine Winterreifen für Motorräder gibt, die den aktuellen gesetzlichen Anforderungen (Kennzeichnung mit dem Alpine-Symbol) genügen. Motorradreifen mit M+S-Kennung sind übrigens keine Winterreifen im gesetzlichen Sinne.

Ungeachtet der Wetterlage mit dem Einspurfahrzeug einfach losfahren, das ist zumindest bei Schnee und Eis dennoch eine schlechte Idee. Zum einen, weil laut Gesetz nur unvermeidliche Fahrten (und nur bei Fehlen einer Verkehrsmittelalternative) erlaubt sind, und die auch nur mit höchsten 50 km/h (§2 Abs. 3a StVO). Zum anderen sollte das Motorrad bei solchen Bedingungen sowie besser stehen bleiben, denn das Sturzrisiko ist einfach zu hoch.

Eine Motorradtour an kalten, trockenen Wintertagen ohne Eis und Schnee ist dagegen durchaus möglich, wenn man die Fahrweise auf die Witterungsbedingungen einstellt. Die kältebedingt geringere Reifenhaftung erfordert eine defensive, vorausschauende Fahrweise mit größeren Sicherheitsabständen und reduziertem Kurvenspeed. Vorsicht auch bei Nässe. Vor allem in schattigen Passagen, auf Brücken oder in Senken kann Reif- und Eisglätte auftreten. Wer unterwegs beispielsweise von einsetzendem Schnee oder Blitzeis überrascht wird, ist gut beraten, sein Zweirad stehen zu lassen.

*Quelle IfZ (www.ifz.de)


Ab sofort werden wir regelmäßig den WochenendCheck vom IfZ (Institut für Zweiradsicherheit) hier bei uns veröffentlichen. Es wird zu oft sehr interessanten Themen aus dem Motorradbereich berichtet. Vielen Dank an den IfZ, der uns diese Infos zur Veröffentlichung zur Verfügung stellt! 

Liebe Grüße euer hmf Team aus Würzburg!