Hier haben wir für Euch noch die top 5 der aktuell am häufigsten gestellten Fragen unserer Kunden zusammengefasst.
Diese uns viele anderen Fragen aus allen Bereichen des Lebens werden kurz und verständlich auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren, für Sport und Integration beantwortet.
1.) Darf ich mit meinem Motorrad/Roller/PKW Spritztouren oder Ausflüge machen?
Nein. Spritztouren mit dem PKW oder dem Motorrad sind nicht erlaubt. Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitmenschen und stellen Sie eigene Interessen zurück! Die Lage ist ernst! Es geht um die Gesundheit und das Leben einer Vielzahl von Menschen!*
2.) Darf ich mir ein Kfz (Auto, Motorrad etc.) beim Händler kaufen und ggf. auch eine
Probefahrt machen?
Ja. Das ist ab dem 27. April 2020 wieder möglich. Denn ab diesem Tag dürfen Kfz-Händler wieder geöffnet haben. Auch eine Probefahrt ist zulässig.*
3.) Darf ich mit meinem Kfz in die Werkstatt?
Ja. Das Aufsuchen einer Kfz-Werkstatt ist grundsätzlich ein triftiger Grund, die Wohnung zu verlassen. Allerdings sollten alle Arbeiten, die nicht notwendig sind, auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Von reinen Schönheitsreparaturen sollte abgesehen werden. Ein Reifenwechsel von Winter- auf Sommerreifen sowie aus sicherheitsrelevanten Gründen (z.B. abgefahrene Reifen) ist erlaubt. Halten Sie bitte den Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Menschen und die allgemeinen Hygieneregeln ein.*
4.) Darf ich mit meinem Kfz zur fälligen HU (Dekra/TÜV)?
Ja. Sie dürfen mit Ihrem Kfz auch zur AU/HU. Die Durchführung von regelmäßigen technischen Untersuchungen dient der Sicherheit im Straßenverkehr und ist daher auch ein triftiger Grund zum Verlassen der Wohnung. Wenn aber aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus die Frist für eine Hauptuntersuchung um bis zu vier Monate überschritten werden sollte, wird die Bayerische Polizei dies im Regelfall nicht ahnden. Dies gilt sowohl für Nutzfahrzeuge als auch für private Fahrzeuge. Das StMI ist insoweit der Empfehlung des Bundes gefolgt. Im Hinblick auf mögliche versicherungsrechtliche Konsequenzen kontaktieren Sie bitte Ihre Versicherung.*
5.) Darf ich im Garten grillen? ;-)
Der eigene Garten darf gemeinsam mit den eigenen Familienangehörigen aus dem eigenen Hausstand genutzt werden, auch zum Grillen. Grillpartys oder ein „nettes Beisammensein“ mit weiteren Personen im Garten u. ä. dürfen keinesfalls stattfinden. Nachbarn oder Freunde dürfen nicht eingeladen werden. Und bei der Unterhaltung z. B. über den Gartenzaun gilt: Der Abstand zu anderen Menschen soll 1,5 m betragen.*
*Quelle: https://www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php
Auf eine tolle, neue Motorradsaison 2020!
Grüße, euer Tom Hemmerlein
hmf Motorräder Team